Beitrags- und Gebührenordnung

Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder/Pächter nachvollziehbar zu gestalten, gibt sich der Kleingartenverein Naturfreunde folgende Beitrags- und Gebührenordnung:

1. Aufnahmegebühr für Gartenpächter (einmalig) 75,00 €
2. Mitgliedsbeitrag (ab 2022) 25,00 €
3. Gebühr für Baugenehmigungen bei einer Bausumme
bis 500,- € 5,00 €
bis 1000,- € 10,00 €
über 1000,-€ 15,00 €
über 2500,-€ 20,00 €
4. Benutzung von reservierten Stellfläche Pkw (Jahresgebühr) 20,00 €
5. Gebühren für Wertermittlung bei Gartenkündigung, bei einem ermittelten
Wert bis 2500 € 30,00 €
Je weitere 500 € 2,50 €
Höchstwert 60,00 €
6. Bearbeitungsgebühr bei 1. Mahnung plus Porto 5,00 €
Bearbeitungsgebühr bei 2. Mahnung plus Porto 10,00 €
7. Gebühr für nichtgeleistete Pflichtstunden, je Stunde (lt. Beschl. MV. 2023) 25,00 €
8. Sicherheitsleistung für die Pacht einer Parzelle 250,00 €
9. Strafgebühr für defekte genutzte Wasseruhren bzw. nicht verplombte Wasseruhren 50,00 €
10. Widerfreischaltung von Wasser oder Strom nach Abschaltung durch Zahlungsrückstände 15,00 €
11. Bei unentschuldigtem Fehlen zur Mitgliederversammlung wird eine Gebühr von
fällig.
10,00 €

Lt. Vereinbarung über die Sicherheitsleistung (Wert einer durchschnittlichen Jahresrechnung und den Betrag für 8 Stunden Arbeitseinsatz) wird der Kleingartenverein erst nach Eingang dieser Leistung den jeweiligen Garten an den neuen Pächter übergeben.

Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde durch die Mitgliederversammlung 2015 beschlossen und zur Mitgliederversammlung 2017, 2018, 2021, 2022, 2023 sowie 2024 ergänzt.

Limbach-Oberfrohna, 15.06.2024